Klänge fördern.

Am 27. Juli 1999 haben sich aktive und passive Mitglieder der Werkvolkkapelle zusammengefunden um einen „Förderverein der Werkvolkkapelle" zu Gründen.

§2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung der Pflege und Verbreitung der Blasmusik sowie der dazu notwendigen musikalischen Aus-und Weiterbildung von Jugendlichen als Mitglieder der Werkvolkkapelle Neumarkt. Der Verein wird zu diesem Zweck die musikalische Aus-und Weiterbildung von Jugendlichen, die Probenarbeit der Werkvolkkapelle, die Anschaffung von dazu notwendigen Instrumenten und Notenmaterialien, die Anschaffung der traditionellen Uniformen sowie die Durchführung von Konzerten finanziell und ideell unterstutzen.

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Bankverbindungen

Sparkasse Neumarkt
IBAN: DE42 7605 2080 0000 0292 80
BIC: BYLADEM1NMA

Raiffeisenbank Neumarkt
IBAN: DE69 7606 9553 0001 1843 00
BIC: GENODEF1NM1

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