Zweck des Vereins ist die Förderung der Pflege und Verbreitung der Blasmusik sowie der dazu notwendigen musikalischen Aus-und Weiterbildung von Jugendlichen als Mitglieder der Werkvolkkapelle Neumarkt. Der Verein wird zu diesem Zweck die musikalische Aus-und Weiterbildung von Jugendlichen, die Probenarbeit der Werkvolkkapelle, die Anschaffung von dazu notwendigen Instrumenten und Notenmaterialien, die Anschaffung der traditionellen Uniformen sowie die Durchführung von Konzerten finanziell und ideell unterstutzen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.